FFH-Naturschutzgebiet Mörth


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bauen Darf im FFH-Gebiet gebaut werden? Es gibt Kriterien:
1. Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses (2.4.1)

Die Sicherung der Stromversorgung ist von öffentlichem Interesse, sie dient dem Wohle der Allgemeinheit.
Mit der Begründung die Stromversorgung im Land sicherzustellen, will der Bau-Konzern sein geplantes Bauvorhaben 'Pumpspeicherkraftwerk Mörth' als Rechtfertigung für die Zulassung von Ausnahmen im FFH Gebiet heranziehen.

Besteht in Deutschland Bedarf an zusätzlichen Pumpspeicherkraftwerken?
Dazu gibt es exakte Studien:
Fraunhofer Institut und Umweltbundesamt untersuchten darin den Bedarf und den aktuellen Bestand der vorhandenen Pumpspeicherleistung.

Beide schlussfolgern, dass zu einer CO2-freien Energieversorgung in Deutschland bis 2050 keine neuen – außer den in Bau befindlichen – Pumpspeicherwerke erforderlich sind, wenn die bereits angefangenen PSWs (Atdorf, Einöden, Blautal) fertiggebaut und die vorhandenen alten Anlagen modernisiert werden.

Die Schlußfolgerung:
Lt. dieser Gutachten liegt kein Bedarf und damit kein zwingender Grund des überwiegenden öffentlichen Interesses vor, der eine Baugenehmigung für ein (unnötiges) Pumpspeicherwerk im FFH Gebiet Mörth rechtfertigen könnte.

Darüber hinaus sind an zahlreichen Standorten im Land Baukonzerne bemüht, zusätzliche PSWs zu bauen, das erhöht zudem das Speichervolumen im Land.

Die Frage, ob es im öffentlichen Interesse ist, ein FFH Gebiet aufzugeben, damit ein Baukonzern 'Kasse machen' kann, erübrigt sich wohl. - Hier heisst es ausdrücklich, dass private, nicht zugleich im öffentlichen Interessen dienende Vorhaben, nicht als Rechtfertigung für die Zulassung von Ausnahmen in Betracht kommen.

Strompreiserhöhungen, ausgelöst durch den Bau unnötiger PSW Anlagen, sind nicht im öffentlichen Interessse.